EUD-Generalsekretär Christian Moos zu Schengen und Freizügigkeit

Dieser Tage wird deutlich, wie viel auf dem Spiel steht. Die europäischen Grundfreiheiten sind de facto aufs Engste mit den Errungenschaften des Schengenraums verbunden. Richtig ist aber auch, dass der Flüchtlingsstrom schnellstmöglich geordnet und durch entsprechende Signale an sichere Drittstaaten und massive Hilfe in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens und Afrikas vermindert werden muss. Internationale Verantwortung muss fortan ganz neu definiert werden. Dass Verpflichtungen gegenüber den UN eingehalten werden, ist das Mindeste. Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheitspolitik gehen Hand in Hand. Worten müssen auch Taten folgen.

Christian Moos

Die Europäische Kommission und das European Asylum Support Office schaffen in diesen Tagen und Wochen die technischen Voraussetzungen für eine gemeinsame Strategie der EU-Mitgliedstaaten. Diese sind nun gefragt, müssen über ihren Schatten springen, etwa was die Angst vor Souveränitätsverlust durch EU-Grenztruppen angeht. Die EU muss die Kontrolle an ihren Außengrenzen gewinnen, wenn sie Schengen nicht verlieren und den Schleusern durch sichere und gesicherte Hot Spots das Handwerk legen will.

Der Schengen-Kodex erlaubt vorübergehende Kontrollen in Ausnahmelagen. Eine solche besteht aktuell zweifelsohne. Es bedeutet keine Abkehr von Schengen, sich darauf zu berufen, solange dies konzertiert in einem gemeinsamen europäischen Ansatz erfolgt, der eine vollständige Rückkehr zur Reisefreiheit im Inneren des Schengenraums zum Ziel hat. Wird Schengen aber durch unilaterales Handeln und Dominosteineffekte in der Migrationskrise zerstört, ist auch die Freizügigkeit in großer Gefahr, ja sogar die Europäische Union insgesamt, denn ohne Freizügigkeit gibt es keinen Binnenmarkt und ohne Binnenmarkt keine EU.

Was die Regeln der Personenfreizügigkeit betrifft, muss ganz unzweideutig die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gelten. Eine Klärung der Rechtslage für EU-Bürger, die von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen wollen, ist dringend geboten. Die britischen Forderungen nach Begrenzung sind ebenso überzogen wie die Auslegung einzelner deutscher Sozialgerichte, wonach EU-Bürgern voraussetzungslos Sozialhilfe zusteht. Auch hier liegt die Lösung in einem vernünftigen Ausgleich. Der EuGH weist den Weg.

Für Deutschland ist in diesem Gesamtzusammenhang wichtig, dass es seine Politik zur Lösung der Migrationskrise, zur Bewahrung des Schengenraums und zur Sicherung der Freizügigkeit konsensorientiert gestaltet. Dass Deutschland in Europa nicht isoliert sein darf, muss weiterhin als unverrückbarer Grundsatz deutscher Europapolitik gelten und auch in der Abwägung akuter Krisenentscheidungen stets der Maßstab allen politischen Handelns sein.

Christian Moos äußerte sich als Vorstandsmitglied des Netzwerks EBD zur aktuellen Gefährdung der europäischen Freizügigkeit.