Gremien

Die Gremien der Europa-Union Hessen sind die Landesversammlung und der Landesvorstand. Sie bestimmen die Grundsätze und die aktuellen politischen wie verbandspolitischen Entscheidungen und setzen diese um. Eine Finanzprüfungskommission kontrolliert die korrekte Einhaltung des Haushaltsplans und die Schiedskommission wacht über die Einhaltung der Satzung.

 

Informelle Gremien sind die Kreisvorsitzendenkonferenz und die hessische Gruppe der Delegierten zum Konkress der Europa-Union Deutschland bzw. der Union Europäischer Föderalisten. Zudem können die Landesversammlung oder der Landesvorstand zur intensiven Behandlung auf bestimmte Zeit politische bzw. verbandspolitische Arbeitsgruppen einsetzen.

 

Die Landesversammlung

Die Landesversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des Landesverbandes. Sie beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln über die Satzung der Europa-Union Hessen und trifft mit einfacher Mehrheit politische und verbandspolitische Grundsatzentscheidungen. Außerdem wählt die Landesversammlung die Mitglieder des Landesvorstandes, der Schiedskommission, der Finanzprüfungskommission sowie die Delegierten des Landesverbandes für die Gremien der Europa-Union Deutschland und der Union Europäischer Föderalisten, soweit ein Entsendungsrecht besteht.

Der Landesvorstand

Der Landesvorstand ist das oberste Beschlussorgan des Landesverbandes zwischen den Landesversammlungen. Er entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Landesversammlung über die aktuelle Ausgestaltung der politischen bzw. verbandspolitischen Arbeit des Landesverbandes. Ferner beschließt der Landesvorstand den Haushaltsplan und gibt gegenüber der Landesversammlung einen Rechenschaftsbericht ab. Der Landesvorstand vertritt die Interessen des Landesverbandes nach innen und außen und trägt die Verantwortung für alle Belange des Landesverbandes.