Kooperationsabkommen zwischen der Europa-Union Deutschland, Landesverband Hessen e.V. und den Jungen Europäischen Föderalisten, Landesverband Hessen e.V.

1. Die Europa-Union Deutschland, Landesverband Hessen e.V. (im Folgenden EUD Hessen) und dieJungen Europäischen Föderalisten, Landesverband Hessen e.V. (im Folgenden JEF Hessen)verpflichten sich zu einer engen Zusammenarbeit in Hessen auf Landes-, Kreis- und Ortsebene, um die gemeinsamen Ziele einer Europäischen Föderation kooperativ anzugehen.

 

2. Durch dieses Abkommen vereinbaren die Partner, dass ihre Mitglieder nach Maßgabe dernachfolgenden Bestimmungen auch die Mitgliedschaft des jeweils anderen Partnerverbandeserwerben (Doppelmitgliedschaft) und aufrechterhalten, soweit sie dieser Doppelmitgliedschaftnicht ausdrücklich widersprechen.

 

3. Die EUD Hessen verpflichtet sich, in den Text ihrer Beitrittserklärungen aufzunehmen, dassMitglieder, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit ihrem Beitritt zur EUD Hessengleichzeitig die Mitgliedschaft der JEF Hessen erwerben, soweit sie einer solchen Mitgliedschaftnicht ausdrücklich widersprechen.Die JEF Hessen verpflichtet sich, in den Text ihrer Beitrittserklärungen aufzunehmen, dassMitglieder mit ihrem Beitritt zur JEF Hessen gleichzeitig die Mitgliedschaft der EUD Hessenerwerben, soweit sie einer solchen Mitgliedschaft nicht ausdrücklich widersprechen.

 

4. Die Partner vereinbaren, sich nach Kräften und durch geeignete Maßnahmen dafür einzusetzen,dass bereits bestehende Mitgliedschaften auf die Mitgliedschaft im Verband des jeweils anderenPartners ausgedehnt werden, sofern diese Mitglieder das 35. Lebensjahr noch nicht vollendethaben.

 

5. Die EUD Hessen erhebt von den Doppelmitgliedern einen Jahresbeitrag in Höhe von derzeit48,00 €. Der Jahresbeitrag für Ehepartner, Studierende, Schüler sowie auf Antrag Personen mitgeringem Einkommen ermäßigt sich auf 24,00 €. Die Beiträge werden durch den jeweiligenKreisverband (bzw. Ortsverband) der EUD Hessen eingezogen.

 

6. Die JEF Hessen stellt Mitglieder, die auch über eine Mitgliedschaft in der EUD Hessen verfügen(Doppelmitgliedschaft), von einem Mitgliedsbeitrag frei, wenn und soweit sie ihrenBeitragsverpflichtungen bei der EUD Hessen für das jeweilige Kalenderjahr nachgekommen sind.

 

7. Die Kreisverbände der EUD Hessen leiten einen Anteil von 21,00 € (Halbzahler unter 35) bzw.33,00 € (Vollzahler unter 35) im Jahr an den Landesverband der EUD Hessen weiter. Dieserüberweist davon der JEF Hessen einen Anteil in Höhe von 21,50 € pro Jahr und Mitglied. DerLandesverband der EUD Hessen überweist für die JEF-Mitglieder an den Bundesverband der EUDeinen halbierten Beitrag in Höhe von jährlich 4,50 € für Halbzahler bzw. 9,00 € für Vollzahler.Ausschlaggebend für die Berechnung ist die gemeinsame Mitgliederliste von JEF Hessen undEUD Hessen, die von der Landesgeschäftstelle der EUD Hessen geführt wird.

 

8. Die JEF Hessen unterstützt darüber hinaus finanziell die jeweiligen Kreisverbände der JEFHessen. Gemeinsame Aktivitäten auf Landesebene werden jeweils von Fall zu Fall vereinbart,ebenso eventuelle organisatorische Hilfe.

 

9. Die JEF Hessen verpflichtet sich, alle Mitglieder der EUD Hessen zu melden. Die JEF Hessenerhält einen Auszug aus der Mitgliederliste. Die JEF Hessen verpflichtet sich, allenverbandsrechtlichen Pflichten, darunter mindestens einmal jährlich die Vorlage einesTätigkeitsberichtes und eines Kassenberichtes, nachzukommen. Die Berichtspflicht bestehtgegenüber dem geschäftsführenden Landesvorstand der EUD Hessen.

 

10. Mindestens einmal im Kalenderjahr soll eine gemeinsame Sitzung der Landesvorstände der JEFHessen und der EUD Hessen stattfinden.

 

Der Landesvorstand der EUD Hessen hat das Kooperationsabkommenin seiner Sitzung am 28. August 2010 gebilligt.Die Landesversammlung der JEF Hessen hat das Kooperationsabkommenbei ihrer Zusammenkunft am 22. August 2010 gebilligt.